Direkt zum Inhalt springen

Leichte Zugänglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ki-hessen.de veröffentlichte Website „KI in Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem am 07.07.2025 durchgeführten BITV-Tests durch die Prüfstelle TWIN CUBES GmbH.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website „KI in Hessen“ mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Bedienelemente und Grafiken verfügen vereinzelt über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext.
  • Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind.
  • Kontraste von Texten, Bedienelementen und fokussierten Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
  • Vereinzelt sind Elemente nicht mittels Tastatur erreichbar.
  • Bewegte Inhalte lassen sich nicht anhalten.
  • Manche Elemente sind für Screenreader-Nutzer nicht ausreichend beschrieben.
  • Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.

Für das Jahr 2025 sind weitere technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite. 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt und am 24.07.2025 aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Pressestelle / Christine Luckhardt
Telefon: ›› +49 611 32 11-4222
E-Mail: ›› pressestelle_at_digitales.hessen.de

Zum Formular ›› Barriere melden

Durchsetzungs- und Über­wachungs­stelle Barrierefreie Informations­technik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Über­wachungs­stelle Barrierefreie Informations­technik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7

35390 Gießen

Telefon: ›› +49 641 303 - 2901
E-Mail: ›› Durchsetzungsstelle-LBIT_at_rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen