Direkt zum Inhalt springen

Leichte Zugänglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ki-hessen.de veröffentlichte Website „KI in Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem am 07.07.2025 durchgeführten BITV-Tests durch die Prüfstelle TWIN CUBES GmbH.

Aufgrund der im BITV-Test festgestellten und zwischenzeitlich behobenen Barrieren ist die Website www.ki-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt und am 23.12.2025 aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Pressestelle / Christine Luckhardt
Telefon: ›› +49 611 32 11-4222
E-Mail: ›› pressestelle_at_digitales.hessen.de

Zum Formular ›› Barriere melden

Durchsetzungs- und Über­wachungs­stelle Barrierefreie Informations­technik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7

35390 Gießen

Telefon: ›› +49 641 303 - 2901
E-Mail: ›› Durchsetzungsstelle-LBIT_at_rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen