Direkt zum Inhalt springen

Leichte Zugänglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ki-hessen.de veröffentlichte Website „KI in Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem am 07.07.2025 durchgeführten BITV-Test durch die Prüfstelle TWIN CUBES GmbH.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der im BITV-Test festgestellten und zwischenzeitlich behobenen Barrieren ist die Website www.ki-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall 

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt und zuletzt am 04.02.2026 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Ansprechperson Barrierfreiheit

Pressestelle / Christine Luckhardt
Telefon: ›› +49 611 32 11-4222
E-Mail: ›› pressestelle_at_digitales.hessen.de

›› Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Über­wachungs­stelle Barrierefreie Informations­technik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7
35390 Gießen
Telefon: ›› +49 641 303 - 2901
E-Mail: ›› Durchsetzungsstelle-LBIT_at_rpgi.hessen.de

›› Durchsetzung beantragen