Leichte Zugänglichkeit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ki-hessen.de veröffentlichte Website „KI in Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem am 07.07.2025 durchgeführten BITV-Test durch die Prüfstelle TWIN CUBES GmbH.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der im BITV-Test festgestellten und zwischenzeitlich behobenen Barrieren ist die Website www.ki-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt und zuletzt am 04.02.2026 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Ansprechperson Barrierfreiheit
Pressestelle / Christine Luckhardt
Telefon: ›› +49 611 32 11-4222
E-Mail: ›› pressestelle_at_digitales.hessen.de
›› Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7
35390 Gießen
Telefon: ›› +49 641 303 - 2901
E-Mail: ›› Durchsetzungsstelle-LBIT_at_rpgi.hessen.de