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17.03.2026 / KI-Reallabor

Erfolgreiches Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors

Die Bundesnetzagentur, das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation und die Bundes­beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben ihr gemeinsames Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors abgeschlossen.

Ziel des im Mai 2025 gestarteten Projekts war es, anhand von zwei Anwendungsfällen von Start-up-Unternehmen zentrale Anforderungen, Abläufe und Herausforderungen von KI-Reallaboren im Sinne der europäischen KI-Verordnung zu simulieren. Ein Ergebnis des Pilotprojekts ist die Erstellung einer detaillierten Roadmap. Sie zeigt, wie die Anforderungen der KI-Verordnung und der Medizinprodukte-Verordnung bei der Entwicklung eines Medizinprodukts mit integriertem Hochrisiko-KI-System zusammenwirken. 

Echte Pionierarbeit betrieben

Regulatory Sandboxes sind ein wichtiges Instrument zur Förderung grundrechtskonformer Innovationen. KI bietet große Chancen und birgt zugleich erhebliche Datenschutzrisiken. Als Datenschutzaufsicht wollen wir auch in Zukunft zu einer wettbewerbsfähigen und zugleich vertrauenswürdigen und grundrechtsorientierten KI-Landschaft beitragen. Ich freue mich daher auf eine Fortsetzung der kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem KI-Reallabor der Bundesnetzagentur sowie mit anderen Behörden“, erklärte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus: „Wir haben mit der Simulation eines KI-Reallabors erfolgreich echte Pionierarbeit betrieben, denn wir wollen gemeinsam Innovationsprozesse beschleunigen, rechtliche Sicherheit schaffen und gleichzeitig verantwortungsvolle KI-Anwendungen für Unternehmen ermöglichen. Jetzt gilt es, möglichst schnell Klarheit hinsichtlich der Ausgestaltung der KI-Verordnung zu bekommen, so dass wir regulatorisch die Rahmenbedingungen kennen.“

„Wir übernehmen Verantwortung für ein innovationsfreundliches und zugleich verlässliches KI-Umfeld“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Dabei setzen wir auf enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden und der Datenschutzaufsicht, um Regulierung und Innovation konstruktiv zu verzahnen. Mit unserem KI-Reallabor werden wir einen sicheren Raum schaffen, in dem Unternehmen, neue KI-Systeme entwickeln und erproben können. So stärken wir Deutschlands Position als Vorreiter für verantwortungsvolle KI-Anwendung.“

Wichtige Erkenntnisse gewonnen

Ein KI-Reallabor soll Innovation fördern und zugleich Erkenntnisse für die Regulierungspraxis gewinnen. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt zeigen: Besonders geeignet sind Projekte mit hohem Innovationspotenzial und einer großen Perspektive für eine breite Anwendung. Gleichzeitig sollten sie offene regulatorische Fragen der KI‑Verordnung adressieren, häufig auch in Verbindung mit anderen Rechtsbereichen. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im KI-Reallabor sind Vertraulichkeit und professionelle Kommunikation entscheidend. Ein strukturiertes Reifegradmodell, das den Entwicklungsstand der KI-Systeme berücksichtigt, erhöht die Effizienz der behördlichen Begleitung. Es ermöglicht zudem rechtliche, fachliche und technische KI-Kompetenzen innerhalb der Behörden gezielt zu bündeln. Ebenso wichtig ist eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden an den Schnittstellen der KI‑Verordnung und anderen sektorspezifischen Regelungen. Nur so lassen sich praxisnahe Lösungen entwickeln. 

Die teilnehmenden Unternehmen profitieren insbesondere von einem umfassenden Abschlussbericht und einem schriftlichen Nachweis über die im Reallabor durchgeführten Tätigkeiten. Diese Unterlagen unterstützen sie bei der Erstellung ihrer technischen Dokumentation und können Konformitätsbewertungsprozesse deutlich beschleunigen. 

Die Ergebnisse des Pilotprojekts bilden eine wichtige Grundlage für den zukünftigen Aufbau und Betrieb des KI-Reallabors der Bundesnetzagentur. Dabei werden die gewonnen Erkenntnisse auch Landesbehörden und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Damit soll der Aufbau von weiteren KI-Reallaboren unterstützt und der Austausch gestärkt werden.

KI-Reallabor nach der KI-Verordnung

Die Europäische Union verpflichtet alle Mitgliedsstaaten bis zum 2. August 2026, mindestens ein KI-Reallabor im Sinne der KI-Verordnung einzurichten. Mit dem Regierungsentwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz übernimmt die Bundesnetzagentur eine Schlüsselrolle im nationalen KI-Ökosystem und richtet ein KI-Reallabor ein. In dieser geschützten Testumgebung können Unternehmen unter behördlicher Begleitung innovative KI-Systeme entwickeln, prüfen und validieren, bevor sie auf den Markt kommen. Auf diese Weise können Unternehmen, insbesondere KMUs und Start-ups, Innovationsprozesse beschleunigen und zugleich die Vorgaben der KI-Verordnung verlässlich einhalten.

Der gemeinsame Abschlussbericht zum Pilotprojekt sowie weitere Informationen zum KI-Reallabor nach der KI-Verordnung finden sich unter: Bundesnetzagentur - KI-Reallabor

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Markus Büttner, Pressesprecher HMD