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KI-Verordnung

Europäische KI-Verordnung

Die KI-Verordnung schafft erstmals ein einheitliches Regelwerk für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union. Das Land Hessen unterstützt Unternehmen mit vielfältigen Angeboten bei der Umsetzung dieser Vorschriften.

Was regelt die KI-Verordnung und zu welchem Zweck?

Die KI-Verordnung regelt den Einsatz von KI-Systemen in der EU, mit dem Ziel ein hohes Maß an Sicherheit, Transparenz und den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Zugleich soll sie den freien Handel mit KI-Produkten und -Dienstleistungen im Binnenmarkt fördern. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems, desto strenger die Anforderungen. Die Regulierung betrifft Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen.

Europäische KI-Verordnung

Die KI-Verordnung, auch bekannt als AI Act, ist die erste transnationale Regulierung Künstlicher Intelligenz und wurde von der Europäischen Union (EU) am 21. Mai 2024 verabschiedet. Ziel der Verordnung ist es, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der einerseits Innovation fördert, andererseits aber auch den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor potenziellen Risiken von KI-Anwendungen sicherstellt. Diese Verordnung hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen, Bildungseinrichtungen und andere Akteure, die mit KI arbeiten. Hier erfahren Sie, was die Verordnung für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie sich vorbereiten können

Anbieter oder Betreiber?

Die KI-Verordnung definiert verschiedene Akteure wie Anbieter, Betreiber, Einführer und Händler. Die Zuordnung dieser Rollen bestimmt die Verpflichtungen eines Unternehmens.

In der Praxis werden die meisten Unternehmen entweder „Anbieter“ oder „Betreiber“ im Sinne der Verordnung sein. Ein Unternehmen wird als Anbieter betrachtet, wenn es KI-Systeme entwickelt oder unter seinem eigenen Namen betreibt oder vermarktet. Als Betreiber gilt es, wenn das Unternehmen ein KI-System unter seiner eigenen Aufsicht nutzt, ohne es weiterzuentwickeln oder anzubieten.

Wie wirkt sich die KI-Verordnung auf Unternehmen aus?

Die Verordnung definiert gestaffelte Übergangsfristen für einzelne Bestimmungen. Diese sind:

  • 2. Februar 2025

    Es gelten die KI-Definitionen der Verordnung, Bestimmungen zu KI-Kompetenz von Beschäftigten sowie zu verbotenen KI-Praktiken. 

  • 2. August 2025

    Governance-Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck treten in Kraft. Nationale Aufsichtsstrukturen müssen geschaffen sein.

  • 2. August 2026

    Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme werden umfassend wirksam. KI-generierte Inhalte müssen deutlich gekennzeichnet werden

  • 2. August 2027

    Die Bestimmungen für sicherheitsrelevante KI-Komponenten in regulierten Produkten (z.B. Aufzüge, Spielzeug) treten in Kraft. 

Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Unternehmen können sich bereits jetzt auf die Anforderungen der KI-Verordnung vorbereiten. Hierzu gehört eine Inventur der bestehenden KI-Anwendungen, eine Klärung der Rolle des Unternehmens sowie eine Prüfung der Risikokategorie. 

KI-Kompetenz im Unternehmen

Die KI-Verordnung möchte den Aufbau von KI-Kompetenz fördern. Unternehmen müssen also sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über das nötige Wissen verfügen, um KI-Systeme verantwortungsvoll und sicher zu betreiben. Dies sollte nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance gesehen werden: Ungeschulte Beschäftigte können das Potenzial von KI nicht vollständig ausnutzen oder lehnen ggf. deren Nutzung ab. Durch KI-Kompetenz werden Ängste abgebaut und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit gemacht, um KI passgenau und rechtskonform einzusetzen.

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